Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ab 1. September 2008
Alle Artikel werden als Kommissionsware des
Lieferanten
entgegengenommen und bleiben bis zum Verkauf Eigentum des Kunden.
Für alle in Kommission genommenen Artikel wird jede Haftung durch die Pumuckl
Kinderkleiderbörse abgelehnt.
Es werden nur saubere und unbeschädigte Artikel in Kommission genommen.
Das Personal der Pumuckl Kinderkleiderbörse behält sich vor Artikel
abzuweisen
Der Verkaufspreis wird durch das Personal der Pumuckl
Kinderkleiderbörse festgelegt, wobei bei speziellen oder grösseren Artikeln
Rücksprache mit dem Kunden genommen wird.
Von den verkauften Artikeln erhält der Lieferant 40%
des erzielten Verkaufspreises.
Annahme von Artikeln können jederzeit während den
Öffnungszeiten erfolgen, Auszahlungen erfolgen nach vorheriger
Vereinbarung.
Das Personal der Pumuckl Kinderkleiderbörse
behält sich vor, saisonbedingt gewisse Artikel nicht anzunehmen oder
Artikel an den Lieferanten zurückzugeben.
Alle Artikel werden während einer Saison zum
Verkauf angeboten.
Artikel die innerhalb einer Saison nicht verkauft werden, werden einer gemeinnützigen Kleidersammlung
übergeben oder gehen in den Besitz der Pumuckl Kinderkleiderbörse über. Der
Lieferant hat keinen Anspruch auf Entschädigung.
Mit der Übergabe der Kommissionsartikel an die Pumuckl
Kinderkleiderbörse anerkennt der Kunde die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.